Im vorliegenden Rechtsstreit streiten die, Parteien um den Umfang der Deckung aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Die Klägerin ist Versicherte aus dem Vertrag, die Beklagte die Versicherung.
Die Klägerin hatte im Jahr 2005 einen Verkehrsunfall. Gegen sie wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Der Unfall war am 25.6.2005 ). Am 6.7.2005 suchte die Klägerin die Rechtsanwälte M. in V.-L. auf, welche für sie in dieser Angelegenheit tätig wurden. Mit Schreiben vom 7.7.2005 teilte die Beklagte Rechtsanwalt M. mit, sie übernehme im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) Rechtsschutz für die Verteidigung.
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