OLG Zweibrücken - Beschluß vom 10.08.1999
5 W 2/99
Normen:
BRAGO § 134 ; RVG § 60 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 21
NJW-RR 2000, 1742

Rechtsanwaltsvergütung: Anwendung neuen Gebührenrechts bei Zurückverweisung nach Stichtag

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10.08.1999 - Aktenzeichen 5 W 2/99

DRsp Nr. 2004/6461

Rechtsanwaltsvergütung: Anwendung neuen Gebührenrechts bei Zurückverweisung nach Stichtag

Ist ein vor dem 1. Juli 1994 anhängig gewesenes Verfahren nach diesem Stichtag durch ein Berufungsurteil in die erste Instanz zurückverwiesen worden, bestimmen sich die erneut anfallenden Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem seit diesem Tag geltenden Gebührenrecht. § 134 Abs. 1 Satz 2 BRAGO gibt die Regel für die Vergütung in den weiteren Rechtszügen. Zu diesen gehört auch eine "zweite" erste Instanz nach einer Zurückverweisung.

Normenkette:

BRAGO § 134 ; RVG § 60 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
JurBüro 2000, 21
NJW-RR 2000, 1742