LG Düsseldorf, vom 25.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen V-1/04
Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag beauftragen und nach dem Stichtag beigeordneten Nebenklagevertreter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2005 - Aktenzeichen III-1 Ws 208/05
DRsp Nr. 2006/526
Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag beauftragen und nach dem Stichtag beigeordneten Nebenklagevertreter
War der Rechtsanwalt vor dem Stichtag mit der Vertretung des Nebenklägers beauftragt und nach dem Stichtag beigeordnet worden, ist auf seine Vergütung BRAGO anzuwenden.