1. Mit Beschluss vom 16. Februar 2006 hat das Amtsgericht Hannover den Zeugen G. und S. den Beschwerdeführer als Beistand gemäß § 68b S. 2 Nr. 1 StPO beigeordnet. Die Zeugen wurden in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Hannover am 21. Februar 2006 in Anwesenheit des Beistandes vernommen.
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