OLG Hamburg - Beschluß vom 22.04.1999
2a Ws 91/99
Normen:
BRAGO § 100 ; RVG § 52 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 205

Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren

OLG Hamburg, Beschluß vom 22.04.1999 - Aktenzeichen 2a Ws 91/99

DRsp Nr. 2004/6379

Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren

Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach einem Teilfreispruch nicht nur in Höhe des auf den Freispruch bezogenen Teils, sondern wegen der gesamten aus der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren. Nur einen über die gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren hinausgehenden Rest der auf den Teilfreispruch entfallenden Wahlverteidigergebühren kann der Beschuldigte aus der Staatskasse erstattet verlangen.

Normenkette:

BRAGO § 100 ; RVG § 52 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
JurBüro 2000, 205