LG Coburg - Beschluß vom 15.01.2003
41 T 4/03
Normen:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2003, 196

Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Vergleichsgebühr bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs

LG Coburg, Beschluß vom 15.01.2003 - Aktenzeichen 41 T 4/03

DRsp Nr. 2004/6507

Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Vergleichsgebühr bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs

Wurde der Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet und wirkt er beim Abschluss eines aussergerichtlichen Vergleichs mit, ist die Vergleichsgebühr aus der Staatskasse zu erstatten.

Normenkette:

BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
JurBüro 2003, 196