LG Osnabrück - Beschluss vom 21.03.2007
10 KLs I 140 Js 37324103 - 101/06
Normen:
RVG § 58 Abs. 3 ;

Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von auf bestimmte Verfahrensabschnitte geleistete Vorschüsse auf die Pflichtverteidigergebühren

LG Osnabrück, Beschluss vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 10 KLs I 140 Js 37324103 - 101/06

DRsp Nr. 2007/10011

Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von auf bestimmte Verfahrensabschnitte geleistete Vorschüsse auf die Pflichtverteidigergebühren

Hat der Pflichtverteidiger mit dem Mandanten (oder einem Dritten) einen Vorschuss für die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren erhalten, muss er sich diesen auch auf seinen Vergütungsanspruch für die Hauptverhandlung anrechnen lassen, da im gebührenrechtlichen Sinne das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszuges als Einheit gelten.

Normenkette:

RVG § 58 Abs. 3 ;

Gründe:

I.