Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Widerspruchsgebühr des Mahnanwalts bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach zwei Kalenderjahren
OLG München, Beschluß vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 11 W 1375/00
DRsp Nr. 2004/6938
Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Widerspruchsgebühr des Mahnanwalts bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach zwei Kalenderjahren
1. Die Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die in dem nachfolgenden Rechtsstreit entstehende Prozessgebühr setzt auch einen zeitlichen Zusammenhang beider Verfahren voraus.2. Dieser Zusammenhang besteht nicht mehr, wenn der auf das Mahnverfahren bezogene Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist (Aufgabe von OLG München DRsp-ROM Nr. 1998/12899 = AnwBl 1991, 275 = JurBüro 1991, 539).