BRAGO § 118 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 2400 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2003, 638
zfs 2004, 578
Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäfts- auf die Prozessgebühr bei Kündigung und nachfolgendem Räumungsantrag
AG München, Urteil vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 271 C 39295/02
DRsp Nr. 2004/6546
Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäfts- auf die Prozessgebühr bei Kündigung und nachfolgendem Räumungsantrag
Ist der Rechtsanwalt damit beauftragt, ein Mietverhältnis zu kündigen und führt er für den Vermieter daraufhin einen Räumungsrechtsstreit durch, ist die für den Ausspruch der Kündigung entstandene Geschäftsgebühr ist auf die in dem anschließenden Räumungsrechtsstreit entstandene Prozessgebühr anzurechnen.
Normenkette:
BRAGO § 118 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 2400 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);