AG München - Urteil vom 28.10.1999
315 C 28362/99
Normen:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
ZfS 2000, 168

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

AG München, Urteil vom 28.10.1999 - Aktenzeichen 315 C 28362/99

DRsp Nr. 2004/6544

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

Befindet sich nach übereinstimmender Erledigterklärung noch ein Restbetrag in Streit, der durch den Kfz-Haftpflichtversicherer des Beklagten bezahlt wird, wobei der Kläger im Gegenzug seine Klage zurücknimmt, der Kfz-Haftpflichtversicherer sich wiederum aber bereiterklärt, die Kosten zu tragen, wurde über den noch streitigen Betrag ein Vergleich im Sinne des § 23 BRAGO geschlossen.

Normenkette:

BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
ZfS 2000, 168