BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
ZfS 2000, 168
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
AG München, Urteil vom 28.10.1999 - Aktenzeichen 315 C 28362/99
DRsp Nr. 2004/6544
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
Befindet sich nach übereinstimmender Erledigterklärung noch ein Restbetrag in Streit, der durch den Kfz-Haftpflichtversicherer des Beklagten bezahlt wird, wobei der Kläger im Gegenzug seine Klage zurücknimmt, der Kfz-Haftpflichtversicherer sich wiederum aber bereiterklärt, die Kosten zu tragen, wurde über den noch streitigen Betrag ein Vergleich im Sinne des § 23BRAGO geschlossen.
Normenkette:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);