LG Itzehoe - Beschluß vom 17.04.2000
4 T 109/00
Normen:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AnwBl 2000, 696

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

LG Itzehoe, Beschluß vom 17.04.2000 - Aktenzeichen 4 T 109/00

DRsp Nr. 2004/6516

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

Von einem Vergleich i.S. von §§ 779 BGB, 23 BRAGO ist auch dann auszugehen, wenn der Gläubiger auf einen Teil seiner Forderung verzichtet und der Schuldner das Zugeständnis macht, sich zahlungswillig zu zeigen, obwohl er die Möglichkeit hätte, sich im Hinblick auf die gesamte titulierte Forderung auf die Pfändungsschutzvorschrift des § 850c ZPO zu berufen.

Normenkette:

BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AnwBl 2000, 696