BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AnwBl 2000, 696
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
LG Itzehoe, Beschluß vom 17.04.2000 - Aktenzeichen 4 T 109/00
DRsp Nr. 2004/6516
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
Von einem Vergleich i.S. von §§ 779BGB, 23BRAGO ist auch dann auszugehen, wenn der Gläubiger auf einen Teil seiner Forderung verzichtet und der Schuldner das Zugeständnis macht, sich zahlungswillig zu zeigen, obwohl er die Möglichkeit hätte, sich im Hinblick auf die gesamte titulierte Forderung auf die Pfändungsschutzvorschrift des § 850cZPO zu berufen.
Normenkette:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);