OLG München - Beschluß vom 09.07.1999 11 W 1975/99
Normen:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
MDR 1999, 1286
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
OLG München, Beschluß vom 09.07.1999 - Aktenzeichen 11 W 1975/99
DRsp Nr. 2004/6438
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
Vereinbaren Prozessparteien, der Beklagte werde die gesamte Klageforderung bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen, der Kläger verzichte jedoch für den Fall der Zahlung eines bestimmten Teilbetrages bis zu einem festen Termin auf seine Restforderung, so handelt es sich um einen Vergleich und erwächst den Prozessbevollmächtigten eine Vergleichsgebühr auch dann, wenn es nicht zur Zahlung des Teilbetrages kommt.
Normenkette:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);