OLG Hamm - Beschluß vom 15.12.1999
6 WF 406/99
Normen:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2000, 528

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

OLG Hamm, Beschluß vom 15.12.1999 - Aktenzeichen 6 WF 406/99

DRsp Nr. 2004/6395

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

1. Ein gegenseitiges Nachgeben i.S. von § 779 BGB liegt auch darin, wenn beide Parteien nach nochmaliger eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage übereingekommen, ihren Streit durch Rücknahme der gegenseitig eingelegten Berufungen zurückzunehmen. 2. Für den Anfall einer Vergleichsgebühr kommt es nicht darauf an, ob die Parteien eine Vereinbarung ausdrücklich als Vergleich bezeichnen. Entscheidend ist vielmehr allein, ob die Parteien bei objektiver Betrachtung unter Mitwirkung ihrer Prozessbevollmächtigten einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB geschlossen haben.

Normenkette:

BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);

Hinweise:

Anmerkungen: Madert, JurBüro 2000, 528

Fundstellen
JurBüro 2000, 528