LG Köln - Urteil vom 14.04.1999
28 O 244/98
Normen:
BRAGO § 3 § 23 ; RVG § 4 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AnwBl 1999, 703
BB 1999, 1929
JurBüro 1999, 528

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr - Vergütungsvereinbarung in Arbeitssachen

LG Köln, Urteil vom 14.04.1999 - Aktenzeichen 28 O 244/98

DRsp Nr. 2004/6947

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr - Vergütungsvereinbarung in Arbeitssachen

1. Für das Entstehen einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO durch "Mitwirkung" des Anwalts ist es ausreichend, wenn ein Telefongespräch mit der Gegenseite stattfindet, ein Entwurf überarbeitet und später überprüft wird. Eine persönliche Mitwirkung, etwa bei den Verhandlungen über die Abfindungssumme, ist nicht erforderlich.