LG Mönchengladbach - Beschluß vom 02.10.2002
5 T 120/02
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2003, 23

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

LG Mönchengladbach, Beschluß vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 5 T 120/02

DRsp Nr. 2004/6525

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

1. Das Entstehen einer Erörterungsgebühr setzt einen Meinungsaustausch im Sinne eines Rechtsgesprächs über streitige, den Prozessstoff betreffende Fragen voraus, an dem sich mindestens zwei Personen aktiv beteiligen. 2. Nimmt eine Partei nach einem gerichtlichen Hinweis ein Rechtsmittel ohne weitere Erklärung zurück, so entsteht keine Erörterungsgebühr.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
JurBüro 2003, 23