Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
LG Berlin, Urteil vom 28.03.2000 - Aktenzeichen 25 O 920/99
DRsp Nr. 2004/6498
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
1. Eine Erörterungsgebühr kann nur entstehen, wenn die Erörterung in einem Termin stattfindet, in dem auch eine Verhandlungsgebühr entstehen könnte.2. Wird in einem Termin auch ein parallel anhängiger Rechtsstreit erörtert, entsteht auch dann keine Erörterungsgebühr für diese Parallelsache, wenn sie infolge der Erörterung abschließend erledigt werden kann.