LG Berlin - Urteil vom 28.03.2000
25 O 920/99
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2001, 149

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

LG Berlin, Urteil vom 28.03.2000 - Aktenzeichen 25 O 920/99

DRsp Nr. 2004/6498

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

1. Eine Erörterungsgebühr kann nur entstehen, wenn die Erörterung in einem Termin stattfindet, in dem auch eine Verhandlungsgebühr entstehen könnte. 2. Wird in einem Termin auch ein parallel anhängiger Rechtsstreit erörtert, entsteht auch dann keine Erörterungsgebühr für diese Parallelsache, wenn sie infolge der Erörterung abschließend erledigt werden kann.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);

Hinweise:

Anmerkungen: Stuth und Madert, AGS 2001, 149

Fundstellen
AGS 2001, 149