Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
OVG Berlin, Beschluß vom 09.07.1998 - Aktenzeichen OVG 7 K 67/96
DRsp Nr. 2004/6481
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
1. Eine Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4BRAGO entsteht auch im Falle einer Erörterung vor dem Berichterstatter oder Vorsitzenden gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1VwGO.2. Die Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4BRAGO ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass zu einem Erörterungstermin gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1VwGO unter dem Aktenzeichen eines Verfahrens geladen worden ist, die durchgeführte Erörterung sich aber - im vorherigen Einverständnis der Parteien - auf ein weiteres rechtshängiges Verfahren erstreckt hat.