Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
OLG Koblenz, Beschluß vom 04.09.2003 - Aktenzeichen 14 W 586/03
DRsp Nr. 2004/6422
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr
Wird ohne Antragstellung erörtert mit anschließendem Versäumnisurteil gegen den Beklagten, und kommt es später zur streitigen Verhandlung, erhält der Rechtsanwalt, der das Versäumnisurteil erwirkt hat, nur 1 1/2 Verhandlungsgebühren. Daneben besteht kein Anspruch auf eine (volle) Erörterungsgebühr.