OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 28.01.1999 3 E 809/98
Normen:
BRAGO § 24 ; VV-RVG Nr. 1002 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2000, 226
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erledigungsgebühr
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 28.01.1999 - Aktenzeichen 3 E 809/98
DRsp Nr. 2004/6488
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erledigungsgebühr
Dem Rechtsanwalt steht eine Erledigungsgebühr (§ 24BRAGO) nicht zu, wenn er in der mündlichen Verhandlung auf eine ohne sein Zutun erfolgte Beitragsreduzierung mit einer umfassenden Erledigungserklärung reagiert, wie er dies als Möglichkeit für den Fall einer solchen Änderung der Prozesssituation zuvor mit seinem - in der mündlichen Verhandlung nicht anwesenden - Mandanten besprochen hatte.
Normenkette:
BRAGO § 24 ; VV-RVG Nr. 1002 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);