AG Darmstadt - Urteil vom 13.02.1998
309 C 4999/97
Normen:
BRAGO § 118 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 1999, 54

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Besprechungsgebühr

AG Darmstadt, Urteil vom 13.02.1998 - Aktenzeichen 309 C 4999/97

DRsp Nr. 2004/6534

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Besprechungsgebühr

Eine gesonderte Besprechungsgebühr fällt im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren bei Vergleichsverhandlungen über eine etwaige Abfindung jedenfalls dann nicht an, wenn der Rechtsanwalt bereits Prozessauftrag hatte.

Normenkette:

BRAGO § 118 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 1999, 54