Die Parteien streiten um Kosten aus außergerichtlicher anwaltlicher Beratung.
Der Kläger ist bei der Beklagten verkehrsrechtsschutzversichert. Gegen den Kläger wurden nach einem Verkehrsunfall am 18.10.2005 ein Ermittlungs- und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Am 24.10.2005 haben die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Verteidigung angetreten und in beiden Verfahren später Einstellung zugunsten des Klägers erwirken können. Hierüber wurden mit Schreiben vom 03.01.2006 Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 887,80 in Rechnung gestellt. Hierauf beglich die Beklagte EUR 516,20.
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