OLG Zweibrücken - Beschluß vom 02.08.1999
5 WF 56/99
Normen:
BRAGO § 36 ; VV-RVG Nr. 1001 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2000, 199

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Aussöhnungsgebühr

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 02.08.1999 - Aktenzeichen 5 WF 56/99

DRsp Nr. 2004/6462

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Aussöhnungsgebühr

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts an der Aussöhnung setzt weder dessen Teilnahme an den Aussöhnungsgesprächen noch ein Verhalten voraus, das maßgeblich zum Erfolg beigetragen hat. Es genügt eine Tätigkeit, die geeignet war, diesen (mit) herbeizuführen.

Normenkette:

BRAGO § 36 ; VV-RVG Nr. 1001 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
JurBüro 2000, 199