I.
Der Kläger führte neben dem vorliegenden Rechtsstreit noch weitere Verfahren vor dem Landgericht Regensburg (HK O 1467/03) gegen den Geschäftsführer der Beklagten zu 2), U und vor dem Landgericht Landshut (HK O 146/03) gegen diesen und Herrn K. Diese wurden in dem hier geschlossenen Vergleich vom 24.03.2004 miteinbezogen.
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