Die Verfassungsbeschwerden betreffen Kostenentscheidungen, die in Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung zweier Grundstücke zu Lasten der Ersteher ergangen sind.
I. 1. Ausgangsverfahren der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 328/04 ist ein Zwangsversteigerungsverfahren.
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