VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.1993
14 S 179/93
Normen:
HwO § 50 ; MPO § 27 Abs. 1, Abs. 4 ;
Fundstellen:
EzB HwO § 50 Nr. 16
GewArch 1995, 299
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 28.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 525/92

Prüfungswesen: Bewertung einer Meisterprüfungsarbeit;

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 14 S 179/93

DRsp Nr. 2007/15470

Prüfungswesen: Bewertung einer Meisterprüfungsarbeit;

»1. Die Bewertung einer Meisterprüfungsarbeit durch die Fachbeisitzer gemäß § 27 Abs. 1 MPO unterliegt nicht der Überprüfung durch den Meisterprüfungsausschuß. 2. Die Bewertung einer Meisterprüfungsarbeit kann durch einen stellvertretenden Fachbeisitzer erfolgen. Bei der dem Meisterprüfungsausschuß gemäß § 27 Abs. 4 MPO obliegenden Ergebnisfeststellung bedarf es keiner Mitwirkung dieses Stellvertreters. 3. Im Rahmen der Meisterprüfungsarbeit ist der Prüfling verpflichtet, Beeinträchtigungen des Prüfungsablaufs während der Prüfung geltend zu machen. 4. Der Streitwert eines Rechtsstreits um das Bestehen einer Meisterprüfung beträgt in der Regel 20.000,00 DM.«

Normenkette:

HwO § 50 ; MPO § 27 Abs. 1, Abs. 4 ;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen eine Entscheidung über das Nichtbestehen seiner Meisterprüfung im Maschinenbaumechaniker-Handwerk und begehrt die Erteilung eines positiven Prüfungszeugnisses.