Prüfung des Rechtswegs im Verfahren der Kostenbeschwerde
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.06.2004 - Aktenzeichen 4 U 139/00
DRsp Nr. 2005/13709
Prüfung des Rechtswegs im Verfahren der Kostenbeschwerde
»Im Hinblick auf den Charakter der Kostenbeschwerde als in sich geschlossenes und vorrangiges Spezialverfahren kommt eine Anwendung des § 17a Abs. 5GVG, wonach das Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung in der Hauptsache entscheidet, nicht prüft, ob der bestrittene Rechtsweg zulässig ist, nicht in Betracht, auch wenn die für den Rechtsweg getroffene Regelung des § 17aGVG grundsätzlich auch auf das Verhältnis zwischen streitiger Gerichtsbarkeit und freiwilliger Gerichtsbarkeit anwendbar ist.«