Nach der Mitteilung eines Anwaltswechsels durch gleichlautende Schreiben der früheren Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners Rechtsanwältin L und des neu gewählten Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners Rechtsanwalt I beschloß das Familiengericht am 19.8.2005, dem "Antragsgegner im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe anstelle von Rechtsanwältin L Rechtsanwalt I insofern" beizuordnen, "als der Staatskasse keine weiteren Kosten dadurch entstehen". Ein entsprechende Einverständniserklärung eines der beteiligten Rechtsanwälte hatte es zuvor nicht eingeholt. Der entsprechende Beschluss wurde den beteiligten Anwälten am 25.8.2005 formlos übersandt. Der Tag des Zugangs ist nicht bekannt. Eine Reaktion auf den Beschluss erfolgte nicht.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|