Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 8 WF 25/00
DRsp Nr. 2001/6914
Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich
»Der Senat hält an seiner Ansicht fest, dass die beklagte Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, dies dem (auch nur teilweise) erstattungsberechtigten Kläger dann nicht entgegenhalten kann, wenn sie die Kosten durch Vergleich übernommen hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. 12. 1999 - 8 W 658/98 - Justiz 2000, 84).«