I.
Die Parteien führen einen Sorgerechtsstreit, für den der Antragstellerin ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt ist. Im Nachgang zum Gerichtstermin vom 19.05.2006 entschlossen sich die Parteien auf Empfehlung des Familiengerichts zu einer Mediation, mit der sie eine am Verfahren bislang nicht beteiligte Rechtsanwältin beauftragten. Deren Antrag, die der Antragstellerin gewährte Prozesskostenhilfe auf die Mediationskosten zu erstrecken, hat das Familiengericht mit dem angefochtenen Beschluss abgelehnt. Hiergegen haben sowohl die Mediatorin als auch die Antragstellerin, vertreten durch die ihr beigeordnete Rechtsanwältin, fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt.
II.
Die Beschwerden bleiben im Ergebnis ohne Erfolg.
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