I. Die am 21.04.1964 geborene Klägerin ist die getrenntlebende Ehefrau des Beklagten. Sie wohnt mit den ehegemeinsamen Kindern Tobias, geb. am 22.04.1988, Julian, geb. am 18.07.1990 und Jana, geb. am 04.03.1993 mit ihrem Lebensgefährten K.-D. H. zusammen, von dem sie am 05.09.1996 ein Kind geboren hat. Inzwischen erwartet sie ein weiteres Kind. Die Klägerin bezieht zusammen mit ihrem Lebensgefährten und den Kindern von der Stadt Wahlstedt Hilfe zum Lebensunterhalt.
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