Durch Beschluss des Senats vom 16. Juni 2005 ist dem in Aurich wohnenden Beklagten für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt worden. Gleichzeitig ist ihm Rechtsanwältin S..., die ihren Kanzleisitz ebenfalls in Aurich hat und auch beim Oberlandesgericht Oldenburg zugelassen ist, "zu den Bedingungen eines in Oldenburg ansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet worden.
Gegen diese Einschränkung wendet sich der Beklagte mit seiner Gegenvorstellung. Diese ist begründet.
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