OLG Thüringen - Beschluss vom 21.10.2005
4 W 265/05
Normen:
ZPO § 91 § 93 § 99 Abs. 2 § 926 ;
Fundstellen:
OLGReport-Jena 2005, 1013
Vorinstanzen:
LG Mühlhausen - 6 (5) O 1028/04 - 04.03.2005,

Prozesskosten bei Teilanerkenntnisurteil

OLG Thüringen, Beschluss vom 21.10.2005 - Aktenzeichen 4 W 265/05

DRsp Nr. 2005/18518

Prozesskosten bei Teilanerkenntnisurteil

»1. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung, wenn das Gericht Teilanerkenntnisurteil zur Hauptsache erlässt und (nur) über die Kosten gesondert durch Beschluss entscheidet. 2. Zur Anwendung des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis nach Hauptsacheklage, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren der Schuldner die Anordnung nach § 926 ZPO beantragt hatte.«

Normenkette:

ZPO § 91 § 93 § 99 Abs. 2 § 926 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um eine Grundbuchberichtigung.

Im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist die Beklagte. Der Kläger erstrebt die Eintragung seiner - von ihm getrennt lebenden - Ehefrau.