I.
Auf Antrag der Klägerin hat das AG Hagen am 10.10.2001 einen Mahnbescheid gegen die Beklagten erlassen. Am 18.10.2001 haben die anwaltlich vertretenen Beklagten Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben. Davon ist die Klägerin benachrichtigt und zugleich zur Zahlung eines weiteren Gerichtskostenvorschusses für die Durchführung des streitigen Verfahrens aufgefordert worden.
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