I.
Im Ausgangsverfahren hat der Betriebsrat von der Arbeitgeberin gemäß §
Auf Antrag der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 16.08.2004 den Gegenstandswert auf 6.320,16 EUR festgesetzt, ausgehend von einer unstreitigen durchschnittlichen monatlichen Entgeltdifferenz in Höhe von 110,00 EUR pro betroffenen Beschäftigten.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|