SchlHOLG - Beschluss vom 09.06.2008
15 W 2/08
Normen:
RVG § 11 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
AGS 2008, 603
OLGReport-Schleswig 2008, 802
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 16.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 388/06

PKH im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG

SchlHOLG, Beschluss vom 09.06.2008 - Aktenzeichen 15 W 2/08

DRsp Nr. 2008/19619

PKH im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG

»1. Für ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG kann - anders als für ein Prozesskostenhilfeverfahren - Prozesskostenhilfe bewilligt werden. 2. Bringt ein Mandant vor, der Rechtsanwalt habe ihn über die Möglichkeit des Entstehens von Rechtsanwaltskosten im PKH-Verfahren und für die Mediation nicht aufgeklärt, stehen diese nicht offensichtlich aus der Luft gegriffenen Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art. der vereinfachten Festsetzung entgegen.«

Normenkette:

RVG § 11 ; ZPO § 114 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die früheren Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin hatten diese in einem Prozesskostenhilfeverfahren vertreten. Sie hatten für den Fall, dass dem damaligen Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt werden sollte, den Antrag auf Abweisung der Klage angekündigt und dafür Prozesskostenhilfe beantragt, ferner Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Widerklage.