I.
Die früheren Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin hatten diese in einem Prozesskostenhilfeverfahren vertreten. Sie hatten für den Fall, dass dem damaligen Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt werden sollte, den Antrag auf Abweisung der Klage angekündigt und dafür Prozesskostenhilfe beantragt, ferner Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Widerklage.
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