PKH für Vergleichsgebühr bei PKH-Antrag vor Ablauf der Widerrufsfrist
LG Hamburg, Beschluß vom 19.10.1998 - Aktenzeichen 304 S 35/98
DRsp Nr. 2004/6514
PKH für Vergleichsgebühr bei PKH-Antrag vor Ablauf der Widerrufsfrist
Geht ein Prozesskostenhilfeantrag am Tag vor Ablauf der Widerrufsfrist für einen Prozessvergleich bei Gericht ein, ist für die anwaltliche Vergleichsgebühr, die bei Abschluss eines Vergleichs mit Widerrufsvorbehalt erst dann entsteht, wenn der Vergleich nicht mehr widerrufen werden kann, PKH zu gewähren.