LG Hamburg - Beschluß vom 19.10.1998
304 S 35/98
Normen:
ZPO § 114 (Nr. 1) ;
Fundstellen:
AnwBl 1999, 488

PKH für Vergleichsgebühr bei PKH-Antrag vor Ablauf der Widerrufsfrist

LG Hamburg, Beschluß vom 19.10.1998 - Aktenzeichen 304 S 35/98

DRsp Nr. 2004/6514

PKH für Vergleichsgebühr bei PKH-Antrag vor Ablauf der Widerrufsfrist

Geht ein Prozesskostenhilfeantrag am Tag vor Ablauf der Widerrufsfrist für einen Prozessvergleich bei Gericht ein, ist für die anwaltliche Vergleichsgebühr, die bei Abschluss eines Vergleichs mit Widerrufsvorbehalt erst dann entsteht, wenn der Vergleich nicht mehr widerrufen werden kann, PKH zu gewähren.

Normenkette:

ZPO § 114 (Nr. 1) ;
Fundstellen
AnwBl 1999, 488