Pflichtverteidiger; Umfang der Beiordnung; Adhäsionsverfahren; Pflichtverteidigerbestellung; Pauschvergütung
OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. 6-87/01
DRsp Nr. 2001/9776
Pflichtverteidiger; Umfang der Beiordnung; Adhäsionsverfahren; Pflichtverteidigerbestellung; Pauschvergütung
»Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger umfasst auch die Befugnis zur Vertretung bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche des Verletzten. Einer zusätzlichen Bestellung bedarf es insoweit nicht. Die im Adhäsionsverfahren erbrachten Tätigkeiten sind daher bei der Bewilligung einer Pauschvergütung zu berücksichtigen.«