Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 26. März 2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 53.959,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.000 € seit dem 21. Januar 2010 und aus 51.959,47 € seit dem 2. November 2010 zu zahlen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 1/7 und die die Beklagte zu 6/7.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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