OLG Bremen, vom 16.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 15/04
LG Bremen, vom 08.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 1401/03 b
Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Abgabe einer Abschlußerklärung nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung
BGH, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen IX ZR 188/04
DRsp Nr. 2006/1361
Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Abgabe einer Abschlußerklärung nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung
»Der Rechtsanwalt ist nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Auftraggeber nicht zu dem Hinweis verpflichtet, dass durch die unaufgeforderte Abgabe einer Abschlusserklärung möglicherweise eine sonst eintretende Kostenbelastung vermieden werden kann, solange er dem Kostengesichtspunkt bei den Entscheidungen seines Auftraggebers nur untergeordnete Bedeutung beimessen darf.«