LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 15-17/01
Pflicht des Notars zur Belehrung über die Höhe der Kosten der Beurkundung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2001 - Aktenzeichen 10 W 108/01
DRsp Nr. 2005/7291
Pflicht des Notars zur Belehrung über die Höhe der Kosten der Beurkundung
Der Notar ist nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände verpflichtet, den Kostenschuldner vor einer Beurkundung gesondert über die Höhe der anfallenden Kosten zu belehren.