Pflicht des beigeordneten Rechtsanwalts zur kostensparenden Prozessführung in einem Ehescheidungsverfahren mit Folgesachen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.1992 - Aktenzeichen 11 WF 15/91
DRsp Nr. 2006/9697
Pflicht des beigeordneten Rechtsanwalts zur kostensparenden Prozessführung in einem Ehescheidungsverfahren mit Folgesachen
»1. Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe hindert im Kostenfestsetzungsverfahren nicht die Prüfung, ob der beigeordnete Anwalt gegen das Gebot kostensparender Prozeßführung verstoßen hat. 2. Das Betreiben zweier isolierter Verfahren wegen Zuweisung der Ehewohnung gemäß § 1361 bBGB und wegen Übertragung des Sorgerechts gemäß § 1672BGB verstößt gegen die Pflicht zu kostensparender Prozeßführung, wenn dasselbe Antragsziel kostengünstiger durch einstweilige Anordnungen gemäß § 620 S. 1 Nr. 1 und Nr. 7 ZPO hätte erreicht werden können.
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