OLG Rostock - Beschluss vom 12.07.2005
1 W 4/04
Normen:
BGB § 432 ;
Fundstellen:
NotBZ 2005, 449
Vorinstanzen:
LG Stralsund, vom 12.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 297/03

Pfändung des Kaufpreisanspruchs bei mehreren Grundstücksveräußerern

OLG Rostock, Beschluss vom 12.07.2005 - Aktenzeichen 1 W 4/04

DRsp Nr. 2006/23403

Pfändung des Kaufpreisanspruchs bei mehreren Grundstücksveräußerern

1. Wird ein Grundstück durch die als Miteigentümer zu Bruchteilen eingetragenen Eigentümer veräußert, so steht der Kaufpreisanspruch den Veräußerern im Zweifel nur gemeinschaftlich und nicht als Gesamtgläubigern zu. 2. Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die ausweislich ihres Inhalts den Kaufpreisanspruch eines der Verkäufer erfasst, geht ins Leere.

Normenkette:

BGB § 432 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist statthaft (§ 27 Abs. 1 FGG), zulässig und auch begründet. Der angefochtene Beschluß beruht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i. V. m. § 546 ZPO).