OLG Hamm - Beschluss vom 17.05.2001
2 (s) Sbd. 6-72/01
Normen:
BRAGO § 99 ;
Fundstellen:
AGS 2001, 199
StV 2002, 93
StV 2004, 92

Pauschvergütungsbewilligung; Berücksichtigung der als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten; Zeitpunkt der Beiordnung; besonders umfangreiche Sache; besonders schwierige Sache

OLG Hamm, Beschluss vom 17.05.2001 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. 6-72/01

DRsp Nr. 2001/9385

Pauschvergütungsbewilligung; Berücksichtigung der als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten; Zeitpunkt der Beiordnung; besonders "umfangreiche Sache"; besonders "schwierige Sache"

»Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung sind auch die Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vor seiner Bestellung als Wahlverteidiger erbracht hat. An seiner bisher anders lautenden ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. Senatsbeschluss vom 6. April 2000 in 2 (s) Sbd. 6-6 u. 7/2000 - AGS 2000, 131 = ZAP EN-Nr. 524/2000) hält der Senat nicht mehr fest.«

Normenkette:

BRAGO § 99 ;

Gründe:

I.