I.
Dem früheren Angeklagten wurde im vorliegenden Verfahren ein Verstoß gegen das BtM-Gesetz zur Last gelegt. Der Antragsteller ist dem früheren, inhaftierten Angeklagten aufgrund seines Antrags vom 20. März 2000 am 4. April 2000 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden und nahm danach an der am 4. April 2000 stattfindenden Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Essen teil, die 1 Stunde und 17 Minuten gedauert hat. Das im Hauptverhandlungstermin ergangene Urteil wurde sofort rechtskräftig. Wegen der weiteren Umfangs des Verfahrens und der von dem Antragsteller für seinen Mandanten darüber hinaus erbrachten Tätigkeiten wird auf die dem Antragsteller bekannt gemachte Stellungnahme des Leiters des Dezernats 10 vom 21. November 2000 Bezug genommen.
II.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|