»1. Zur Gewährung einer über der Wahlverteidigerhöchstgebühr liegenden Pauschvergütung.2. Im Das Pauschvergütungsverfahren ist ein Antrag auf Feststellung, dass die Bewilligung einer bestimmten Gebühr/Hauptverhandlungstag berechtigt ist, unzulässig.3. Zur Berücksichtigung einer Auslandsreise im Rahmen des Pauschvergütungsverfahrens«