OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 2 s Sbd. 6 - 198/00
DRsp Nr. 2001/133
Pauschvergütung und gesetzliche Gebühren
»Ob die gewährten gesetzlichen Gebühren für den Ausfall der Arbeitskraft des Rechtsanwaltes im Hinblick auf die weiterlaufenden Kanzleikosten ein Äquivalent darstellen und ob die gesetzlichen Gebühren eine kostendeckende Arbeit ermöglichen, ist bei der Bewilligung der Pauschvergütung nicht zu berücksichtigen.«