Pauschvergütung, Revisionsverfahren, besonderer Umfang des Verfahrens, Wahlverteidigerhöchstgebühr
OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2002 - Aktenzeichen 2 (s) Sbd. VII - 219/02
DRsp Nr. 2002/18319
Pauschvergütung, Revisionsverfahren, besonderer Umfang des Verfahrens, Wahlverteidigerhöchstgebühr
»Zur Zuerkennung einer die Wahlverteidigerhöchstgebühr überschreitenden Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger, der den Angeklagten nur im Revisionsverfahren vertreten und dort eine umfangreiche Revisionsbegründung erstellt hat.«