Pauschvergütung für im Strafvollstreckungsverfahren beigeordneten Rechtsanwalt - besonders schwieriges und umfangreiches Verfahren - Berücksichtigung von Fahrtzeiten
OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2003 - Aktenzeichen 2 s Sbd VII 11/03
DRsp Nr. 2003/3989
Pauschvergütung für im Strafvollstreckungsverfahren beigeordneten Rechtsanwalt - besonders schwieriges und umfangreiches Verfahren - Berücksichtigung von Fahrtzeiten
Ist der Rechtsanwalt einem im Maßregelvollzug Untergebrachten beigeordnet worden, ist der Zeitaufwand, den der Rechtsanwalt aufwenden muss, um diesen in der Unterbringungsanstalt zu besuchen, schon bei der Frage, ob dem Rechtsanwalt überhaupt eine Pauschvergütung nach § 99BRAGO zu bewilligen ist, zu berücksichtigen.