Der Antragsteller begehrt mit näherer Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Verteidiger des früheren Angeklagten B. die Gewährung einer Pauschvergütung in Höhe von 1.462,- [euro ] zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zu diesem Antrag hat der Vertreter der Staatskasse unter dem 21. Februar 2003 ausführlich Stellung genommen und die Tätigkeit des Antragstellers, die zugrunde zu legenden Daten sowie die ihm zustehenden gesetzlichen Gebühren zutreffend dargelegt. Insoweit wird auf die genannte dem Antragsteller bekannt gegebene Stellungnahme Bezug genommen.
Abweichend von dieser Stellungnahme hält der Senat das Verfahren für den Antragsteller bei der vorzunehmenden Gesamtschau nicht für besonders schwierig i.S.d. § 99 Abs. 1 BRAGO.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|