Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Verfahren im Oktober 1984 Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dortmund erhoben. Der Antragsteller ist dem damaligen Angeschuldigten W. am 29. November 1984 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Durch Urteil des Landgerichts Dortmund vom 7. März 1985 ist der Angeklagte W. wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|